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Punkte in FlensburgWie genau funktioniert das Flensburger Punktesystem?

22.06.19In weiten Teilen Deutschlands ist Flensburg einzig dafür bekannt, dass hier die Punkte für Verkehrsverstöße gesammelt werden. So funktioniert`s:

1.            Punktesystem

Maximal 8 Punkte passen ins Körbchen. Beim Achten ist der Führerschein weg. Er muss dann neu beantragt werden.  Bei 4 oder 5 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung. Wer nicht mehr als 5 Punkte hat, hat die Chance, durch ein Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.

 

2.            Was gibt wie viele Punkte?

Einen Punkt gibt es für einen schweren Verstoß, also für alles, was im Regelfall als Ordnungswidrigkeit mit mehr als 60 € geahndet wird. Beispiel: einfacher Rotlichtverstoß, 21 bis 30 km/h zu schnell innerorts. 2 Punkte sind fällig für sehr schwere Verstöße, also beispielsweise bei Fahrten mit mehr als 0,5 Promille, 31 km/h zu schnell innerorts oder Rotlichtverstößen mit einer Rotlichtzeit von mehr als 1 Sekunde. 3 Punkte gibt es nach einer Verkehrsstraftat, bei der in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen wird, also etwa einer Unfallflucht oder einer Alkoholfahrt mit Ausfallerscheinung.

 

3.            Was gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger gelten hinsichtlich der Punkte keine Besonderheiten. Natürlich können auch in der Probezeit Punkte gesammelt werden. Allerdings wird der Fahranfänger  in der Regel einen sogenannten A-Verstoß begangen haben, wenn er einen Punkt erhält. Dieser A-Verstoß hat dann beim ersten Mal eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren zur Folge, beim zweiten Mal eine Verwarnung und beim dritten Mal den Fahrerlaubnisentzug.

 

4.            Wann verjähren meine Punkte?

Eigentlich ganz einfach: Wer für eine Tat einen Punkt erhält, ist diesen nach 2,5 Jahren los. Wer mit einem Verstoß zwei Punkte sammelt, muss 5 Jahre warten. Wer auf einmal 3 Punkte erhält, muss diese 10 Jahre ertragen.

 

5.            Wie viele Punkte habe ich eigentlich?

Ihren aktuellen Punktestand können Sie jederzeit entweder mittels postalischen Antrages, via Internet oder persönlich vor Ort im KBA in Flensburg erfragen. Sie müssen sich lediglich ausweisen können.

 

 

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Baur, BRINK & PARTNER, Flensburg

 

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