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Arbeitsrecht 2019Was ist neu in 2019?

14.05.19Auch wenn die ganz großen Neuregelungen 2019 ausbleiben, startet das Jahr wieder mit einigen rechtlichen Änderungen. Einige stellen wir hier kurz vor.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 42 Cent und im Jahr darauf noch einmal um 16 Cent. Arbeitnehmer haben somit ab dem kommenden Jahr Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde.

 

Brückenteilzeit kommt, aber mit erheblichen Einschränkungen

Möchte ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen, erhält ab 2019 ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle. Dies gilt aber erst für ab 2019 geschlossene Teilzeitverträge und Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern.

 

Drittes Geschlecht: „divers“

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 wird es ab Januar 2019 für Intersexuelle ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister geben: Neben „männlich“ und „weiblich“ kann dort dann auch „divers“ stehen.

Relevant dürfte das zukünftig etwa für Stellenanzeigen sein. Dort müsste es jetzt heißen: „Ingenieur (m/w/d) gesucht“, um eine Bestrafung wegen Diskriminierung zu vermeiden.

 

Kindergeld, Steuern und Krankenversicherung

Insgesamt bleibt mehr Geld im Portemonnaie. Das Kindergeld wird erhöht, die Einkommensgrenzen bei der Einkommenssteuer steigen, der Mindestbeitrag für Selbständige in der GKV sinkt erheblich.

 

Ansprechpartner bei BRINK & PARTNER im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze und Rechtsanwältin Sandra Martensen aus Flensburg

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