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Wer zahlt den Unfallschaden?Verkehrsunfall: Wer haftet wie?

28.08.22Nach jedem Unfall stellt sich die Frage: Wer zahlt den Schaden?

Ausgangspunkt: Betriebsgefahr

Sind zwei in etwa gleiche Kfz, also beispielsweise PKW, in einen Unfall verwickelt, geht jeder mit einem Einsatz von 50 % ins Rennen. Das entspricht (vereinfacht) der jeweiligen Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Heißt: Lässt sich kein Unfallhergang klären, zahlt in der Regel die Versicherung des einen Beteiligten 50 % des Schadens des anderen und umgekehrt. Den Rest zahlt jeder selber, es sei denn, das Fahrzeug ist vollkaskoversichert.

Besonderheit: ungleiche Fahrzeuge

Anders kann das sein, wenn die beteiligten Fahrzeuge ungleich sind, also etwa ein LKW mit einem PKW kollidiert. Alleine aufgrund seiner Größe wird dem LKW eine höhere Betriebsgefahr als dem PKW zugerechnet, so dass es etwa zu einer Quote von 60/40 zulasten des LKW kommen kann.

Besonderheit: Unabwendbarkeit des Unfalls

Ist für einen der Fahrer der Unfall unabwendbar, kann die Betriebsgefahr seines Kfz, und damit sein Haftungsanteil, vollständig entfallen. Unabwendbar ist ein Unfall dann, wenn auch ein besonders umsichtiger und vorsichtiger Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können. Beispiel: Dem Vorfahrtsberechtigten wird an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen und er selber hat sich tadellos verhalten.

Besonderheit: ungleicher Verschuldensanteil

Haben beide Beteiligte eine Mitschuld, verschiebt sich die Haftung je nach Verschuldensanteil. Am Beispiel oben: Blinkt der Vorfahrtsberechtigte an der Kreuzung in die andere Richtung, als er tatsächlich abbiegt oder fährt er zu schnell in den Kreuzungsbereich herein, bleibt es zwar grundsätzlich beim Vorfahrtsverstoß, der schwerer wiegt. Der Vorfahrtsberechtigte muss sich aber unter Umständen ein Mitverschulden zurechnen lassen, etwa in Höhe von 25 %.

Wie wird der Verschuldensanteil (Quote) bestimmt?

Wie die Quote im Einzelfall ist, entscheidet das Gericht, und zwar eben im jeweiligen Einzelfall. Für bestimmte Unfallkonstellationen lässt sich aufgrund von Erfahrungswerten die Quote allerdings relativ genau vorhersagen. Hier hilft dann ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt weiter. Zusatztipp: Kommt es voraussichtlich zu einer Quote, ist es (fast) immer günstiger, zunächst die eigene Vollkaskoversicherung regulieren zu lassen! (Warum, das erkläre ich ein anderes Mal.)

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht:

Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Sebastian Baur, BRINK & PARTNER, Flensburg

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