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Keine Vorteile bei AutohausregulierungVerkehrsunfall: Bloß keine Autohaus-Regulierung!

27.03.20Dem Autohaus oder der Werkstatt die Regulierung eines Unfallschadens zu überlassen, bringt Ihnen nur Nachteile, keine Vorteile. Wieso ist das so?

Vorteile hat nur das Autohaus

Autohäuser und Werkstätten bieten gerne ihre Hilfe an, wenn es um die Abwicklung eines Autounfalls geht. Sie locken mit unbürokratischer, kostenloser und zügiger Abwicklung.

Dabei geht es den Autohäusern schlicht und ausschließlich um eines: Sie wollen den Schaden reparieren, bestenfalls noch einen Mietwagen an den Mann bringen und so risikolos wie möglich abrechnen.

Worum es den Autohäusern nicht geht: Den Geschädigten umfassend zu vertreten und dessen vollständigen Schaden zu ermitteln und durchzusetzen.

Dafür fehlt ihnen nicht nur die Kompetenz, sondern schlicht auch die Befugnis: Rechtsberatung durch Autohäuser ist ein Gesetzesverstoß und alleine Rechtsanwälten vorbehalten.

Ihre Vorteile der Autohausregulierung:

Vorteile gibt es keine.

  • Dies gilt ganz Besonders für die übliche Abtretung der Regulierungsansprüche an die Werkstatt.
  • Sie sind den Schaden damit nicht los! Verweigert die gegnerische Versicherung die Regulierung, wird die Werkstatt trotzdem zu Ihnen kommen und den Reparaturbetrag verlangen.
  • Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Beratung hätten Sie aber vielleicht gar nicht repariert, weil eine Abrechnung auf Gutachtenbasis viel günstiger gewesen wäre oder eine volle Haftung der Gegenseite vielleicht gar nicht so eindeutig war, wie von der Werkstatt suggeriert.
  • Kosten sparen Sie keine: Auch die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist kostenlos, wenn die Gegenseite für den Unfall haftet.
  • Die Reparatur geht auch nicht schneller. Die Kommunikation zwischen Autohaus/Werkstatt und Anwalt ist bei Einsatz entsprechende Technik gleich schnell.

 

Ihre Nachteile der Autohausregulierung:

Werkstatt interessiert nur die Reparatur: Die Werkstatt interessiert nur der Reparaturschaden. Eine Wertminderung des Fahrzeuges, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld etc. interessiert die Werkstatt nicht. Derartige Schäden macht die Werkstatt bei dem Gegner nicht geltend, weil sie es nicht kann und weil sie es nicht darf.

Keinerlei rechtliche Beratung: Es erfolgt keine rechtliche Beratung zu den obigen Schadenersatzpositionen. Die Werkstatt hat beispielsweise überhaupt kein Interesse daran, sie auf die Möglichkeit der Gutachtenabrechnung hinzuweisen. Die Werkstatt will reparieren, sonst nichts.

Keine garantierte Kostenfreiheit: Kürzt die Versicherung den Reparaturschaden aufgrund eines vermeintlichen Mithaftungsanteils Ihrerseits, wird die Werkstatt auf Sie zu kommen. Hier gilt das oben bereits gesagte.

Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Beratung hätten Sie aber vielleicht gar nicht repariert, weil eine Abrechnung auf Gutachtenbasis viel günstiger gewesen wäre oder eine volle Haftung der Gegenseite vielleicht gar nicht so eindeutig war, wie von der Werkstatt suggeriert.

Kein Gutachten: Sie erhalten oft kein Gutachten, weil die Werkstatt mit der Versicherung auf Kostenvoranschlagsbasis kommuniziert. Dies geht schneller und ist für die Versicherung günstiger. Für Sie ist das ein eklatanter Nachteil: Sie verschenken bares Geld, weil keine Ermittlung des merkantilen Minderwertes erfolgt, den Sie sonst vom Schädiger erstattet bekommen. Sie haben keinen unabhängigen Nachweis über Schadens- und Reparaturumfang im Falle eines späteren Verkaufs und vor allem für den Fall eines Rechtsstreits.

Dabei hätte die Kosten für das Gutachten der Unfallgegner zu tragen, wenn dieser den Unfall schuldhaft verursacht hat.

Fazit: Die Unfallregulierung gehört auch bei scheinbarer Haftungsklarheit in die Hände von Anwälten, bestenfalls Fachanwälten im Verkehrsrecht. Es die denn, Sie wollen bares Geld verschenken.

Vereinbaren Sie nach einem Unfall zuerst einen Termin bei uns. Sie erhalten bei uns kurzfristig einen Termin und brauchen nichts mehr zu tun. Wir kümmern uns um Ihren gesamten Schaden, gerne auch Hand in Hand mit Ihrer Werkstatt. Denn uns interessieren keine Reparaturen, sondern Ihre Rechte und Ansprüche als Geschädigter.

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht:

Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Baur, BRINK & PARTNER, Flensburg