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Mit dem Auto in den UrlaubVerkehrsrecht im Ausland

17.08.17Sommer, Sonne, Sonnenschein, so soll es im Urlaub sein. Da ist Ärger fehl am Platz. Damit es hierzu gar nicht kommt, sollten Sie sich vorher über verkehrsrechtliche Besonderheiten in Ihrem Urlaubsland

Denn: Natürlich gilt für den Straßenverkehr wie auch für die Unfallregulierung das Recht des Landes, in dem Sie gerade fahren. Hier einige Beispiele:

1.            Promillegrenzen

In den meisten EU-Ländern gilt wie in Deutschland die 0,5 Promillegrenze. In Belgien ist zwischen 0,5 und 0,8 Promille die Verhängung eines Fahrverbots von 3 Stunden möglich, natürlich neben einer saftigen Geldstrafe. In Ungarn darf gar nicht getrunken werden, in Großbritannien dafür mehr: 0,8 ist hier die Grenze. Für Schweden gilt 0,2.

2.            Tagfahrlicht

Die Pflicht, auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten, gilt in den allermeisten Ländern der EU. Die höchsten Strafen bei Missachtung drohen in Italien (bis 143 €) und in Dänemark (ca. 67 €). In fast allen Ländern, die keine Taglichtpflicht für Autos kennen, gilt diese aber für Motorräder, etwa in Deutschland, Belgien, Frankreich und Griechenland. Nur in Irland, der Niederlande, Lichtenstein und Malta gibt es keine Taglichtpflicht.

3.            Handyverbot

Das Telefonieren am Steuer mit Mobiltelefon ist fast überall verboten.  In Spanien ist sogar das Tragen von Kopfhörern verboten. Erlaubt ist überall aber natürlich das Telefonieren mit Freisprechanlage. Nur in Schweden gibt es kein generelles Verbot, passiert aber ein Unfall wegen Telefonierens am Steuer drohen hohe Strafen.

4.            Warnweste und Co.

Überall in Europa gilt die bußgeldbewehrte Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen.

Diese Hinweise sind nur einige Beispiele. Sehr unterschiedlich sind in den verschiedenen Ländern auch etwa Tempolimits, Winterreifenpflicht und Mautgebühren geregelt. Informieren Sie sich rechtzeitig!

 

Sie benötigen schnelle Hilfe nach einem Verkehrsunfall oder bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit? Droht ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug?

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht und Strafrecht/Verkehrsordnungswidrigkeiten: Rechtsanwalt Sebastian Baur, BRINK & PARTNER, Flensburg

 

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