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Wenn der Hund beißt…Tierhalterhaftung Hund

18.05.21Des einen Freud, des anderen Leid: Wo Menschen sind, sind Hunde meist nicht weit. Welche rechtlichen Folgen es hat, wenn Hunde Menschen beißen, sei im Folgenden erläutert:

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Zivilrechtlich sind Hunde vor allem das, was nach dem Gesetz alle Tiere sind: Unvernünftige Wesen, die eine Gefahr darstellen. Deshalb haftet der Hundehalter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier verursacht, das heißt auch dann, wenn ihm persönlich keinerlei Vorwurf gemacht werden kann.  Diese strenge Haftung gilt allerdings nur für den Halter, also denjenigen, bei dem das Tier täglich lebt und der für seinen Lebensunterhalt (Tierarzt, Futter, etc) aufkommt. Für den Tierhüter, also den, der mit dem Hund nur Gassi geht, ohne Halter zu sein, gilt: Er haftet nur dann, wenn er eine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Ist eine Sorgfaltspflichtverletzung feststellbar, haftet der Hüter wie der Halter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Schmerzensgeldhöhe wird individuell, je nach Fall, festgelegt. Zu rechnen ist mit Beträgen zwischen wenigen 100 Euro und mehreren tausend Euro.

Strafe

Zeigt der Geschädigte den Hundeführer an, wird zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Zwar werden solche Ermittlungsverfahren oft eingestellt, auf die leichte Schulter genommen werden sollten sie trotzdem nicht. Je nach Einzelfall sind durchaus auch einmal empfindliche Strafen denkbar, etwa, wenn es sich nicht um einen Einzelfall handelt oder eine erhebliche Fahrlässigkeit oder gar bedingter Vorsatz im Raum stehen. Wie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen gilt: Keine voreiligen Aussagen bei der Polizei und einen Strafverteidiger einschalten!

Verwaltungsverfahren

Meldet der Geschädigte den Biss beim Ordnungsamt, droht eine Gefährlichkeitsüberprüfung. Für gewöhnlich wird der Hundehalter zu einer Stellungnahme aufgefordert und bekommt einen Anhörungsbogen zugeschickt. Der Hundehalter ist nicht verpflichtet zu antworten, sollte dies aber nach Rücksprache mit einem Anwalt tun, um den Sachverhalt aus seiner Sicht klarzustellen. Bestenfalls wird das Verfahren dann eingestellt. Sonst kann drohen: die Anordnung zum Maulkorbzwang und Leinenpflicht, die Beschlagnahme und im schlimmsten Fall die Einschläferung.

Anwaltlicher Ansprechpartner bei BRINK & PARTNER in Flensburg

Von Rechtsanwalt Sebastian Baur (Kanzlei BRINK & PARTNER, Flensburg), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Strafverteidiger, Lehrbeauftragter Universität Flensburg

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