BRINK & PARTNERAktuelles

Strafverfahren: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“Schweigen ist Gold

14.09.18Dieser Spruch ist längst ein geflügeltes Wort. Und er hat einen ernsten Kern.

Warum Schweigen oft entscheidend sein kann für die Frage, ob jemand wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wird oder nicht.

Wie kommt es zur strafrechtlichen Verurteilung?

Ob eine Verurteilung wegen einer Straftat erfolgt, entscheidet der Richter aufgrund seiner in der Hauptverhandlung gewonnenen Überzeugung. Wichtiger Teil der Überzeugungsbildung sind immer auch Einlassungen des Betroffenen, die er im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, zB gegenüber der Polizei, gemacht hat. Ist eine solche Einlassung einmal in der Strafakte, ist sie nur äußerst schwer zu korrigieren.

Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall behaupten beide Seiten, grün gehabt zu haben. Einer der Fahrer, erheblich aufgewühlt vom Unfall, fragt sich, wie es zu dem Unfall kommen konnte, wo doch beide grün hatten. Die herbeigerufene Polizei hakt nach, ob er denn die ganze Zeit die Ampel angesehen hätte. Der Beteiligte verneint dies, weil er ja auch auf den Verkehr zu achten hätte. Später steht in der Ermittlungsakte:  „Der Beteiligte 01 gibt an, grün gehabt zu haben. Der Beteiligte zu 02 gibt an, nicht die ganze Zeit auf die Ampel geachtet zu haben.“  Es ergeht ein Bußgeldbescheid gegen 02 in Höhe von 240,00 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.

 

Schweigen ist Gold

Obwohl im Beispiel der Beteiligte 02 genauso sicher war, über grün gefahren zu sein, ist seine Ausgangsposition im Verfahren wegen seiner aktenkundigen Einlassung, die erheblich verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen ist, eine deutlich schlechtere. Hätte er von seinem Recht Gebrauch gemacht, erst einmal zu schweigen, wäre dies vollkommen anders. Zwar kann ein guter Verteidiger noch korrigierend eingreifen. Was aber einmal in den Köpfen ist, ist dort nur schwer wieder herauszubekommen. Kommen dann weitere belastende Momente hinzu, kann die spontane Einlassung, die vielleicht gar nicht so gemeint war, das Zünglein an der Waage für eine Verurteilung sein. Hätte 02 geschwiegen, wäre es u.U. nicht einmal zum Bußgeldbescheid gekommen.

Fazit

Unfälle, Durchsuchungen und polizeiliche Vernehmung sind immer mentale Ausnahmesituationen. Die Gefahr, unbedacht nachteilige Äußerungen zu machen, ist deshalb immens. Deshalb immer darauf bestehen: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!“ Niemand kann und darf Sie zu einer Einlassung zwingen.

Ansprechpartner im Strafrecht und als Strafverteidiger

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Sebastian Baur, BRINK & PARTNER, Flensburg

Passende Rechtsgebiete