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Mieterhöhung nach ModernisierungMieterschutz
12.05.19Wenn Vermieter eine Wohnung modernisieren, dürfen sie ab Januar 2019 die Jahresmiete nicht mehr um 11, sondern nur noch um 8 Prozent der Modernisierungskosten erhöhen.
Herausmodernisieren, also Modernisieren mit der Absicht, über die damit verbundene Mieterhöhung Mieter aus dem Haus zu drängen, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 € geahndet werden.