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Änderungen 2022 in AlltagsgeschäftenFairere Verbraucherverträge

20.12.21Vieles wird leichter für Verbraucher und schwieriger für Unternehmer

2022 bringt das Gesetz für faire Verbraucherverträge erhebliche Änderungen mit sich, z.B. leichtere Kündigungsmöglichkeiten und eine Online-Kündigung per Knopfdruck.

Leichtere Kündigung von Verbraucherverträgen

Ab März 2022 mit Verbrauchern geschlossene auf Dauer angelegte Verträge (sogenannte Dauerschuldverhältnisse), lassen sich für Verbraucher leichter kündigen. Damit sind Verträge über wiederkehrende Leistungen in einem längeren Zeitraum gemeint. Typische Beispiele sind Fitnessstudioverträge, Streaming – oder Zeitschriften-Abos oder Energielieferverträge.

Solche Verträge haben oft eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit von ein oder zwei Jahren. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängern sie sich idR um weitere längere Laufzeiten. Diese automatische Verlängerung entfällt für neu ab März 2022 abgeschlossene Verbraucherverträge.

Stattdessen können die Verträge dann innerhalb eines Monats gekündigt werden. AGB´s in denen etwas anderes geregelt ist, sind unwirksam. Verbraucher, die ab März 2022 einen neuen Vertrag abschließen, sind auf diese Weise nach Ende der ersten Mindestvertragslaufzeit nicht mehr erneut länger daran gebunden und können mit kurzer Frist kündigen.

Nicht neu ist dies für Mobilfunk-, Festnetz- und Internetanschlussverträge. Hier gelten entsprechende Regelungen bereits seit Dezember 2021 mit einem weiteren entscheidenden Vorteil: Auch bereits bestehende Verträge lassen sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Monatsfrist kündigen.

Online-Kündigung per Button

Online abgeschlossene Verträge können Verbraucher ab Juli 2022 genauso leicht online wieder kündigen, wie sie die Verträge geschlossen haben. Unternehmer sind verpflichtet, einen Kündigungsbutton auf ihrer Webpräsenz zu installieren, der leicht zugänglich und klar als solcher erkennbar ist. Der Klick auf diesen button muss direkt zur Kündigung führen. Daneben muss der Verbraucher auch seine Kündigungserklärung speichern können und sofort eine Kündigungsbestätigung in Textform erhalten. Diese geht zum Beispiel per E-Mail. Ist ein Kündigungsbutton nicht ausgewiesen, können Verbraucher jederzeit fristlos kündigen.

Forderungsabtretung per AGB

Ab Oktober 2022 dürfen gegenüber Verbrauchern verwendete AGB nicht mehr das Abtreten von Forderungen verbieten. Entsprechende Klauseln sind unwirksam. Betroffen sind sowohl Abtretungen von Geldforderungen wie auch von Rechten.