Prozess- und ergebnisorientierte RechtsberatungUnsere Rechtsgebiete:
Grundstücks- und Immobilienrecht
Vermietung und Miete
- Miete und Vermietung von Wohnraum
- Vertretung von Filialunternehmen im Bereich gewerbliches Mietrecht
Immobilien und Wohnungseigentum
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Gründung von Wohnungseigentum
- Baufinanzierung einschließlich Grundstücksbeleihung, Grundschuld und Hypothek
Makler- und Architekten
- Beratung und Vertretung von Maklern und Erwerbern
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Architekten und Bauherren insbesondere bei der Bauplanung, -durchführung und Abrechnung
Neuigkeiten Grundstücks- und Immobilienrecht – Flensburg:
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Anwalts Lieblinge
24.03.22Nicht jede Rechtschutzversicherung ist tatsächlich Anwalts Liebling. Aber wer will keinen fröhlichen Anwalt engagieren? -
Offene Zufahrt über die Rathausstraße
02.11.21Die Rathausstraße ist für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dadurch ändert sich für unsere Mandanten nichts. -
Datenschutzhinweise
12.03.21Bundesweit hat es Angriffversuche auf lokal installierte Exchange Server gegeben -
Azubis 2019
06.09.19Auch 2019 starten wieder zwei neue Auszubildende bei uns ins Berufsleben. -
Komm in unser Team!
13.02.19Du willst in einem größeren, aber überschaubaren Team selbständig arbeiten und ein Büro mit weiterentwickeln? -
Schädigung der Mietsache
20.03.18Der BGH macht es Vermietern zukünftig leichter, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt aber nicht für Schönheitsreparaturen. -
Fallstricke beim Immobilienverkauf
26.06.17Wenn ein Haus 2 Jahre älter ist, als im Kaufvertrag angegeben, kann dem Käufer ein Rücktrittsrecht zustehen. -
Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
26.08.16Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 10.05.2016 entschieden, dass das Vortäuschen von Eigenbedarf auch (bereits) dann gegeben sein kann, wenn die Bedarfsperson nur vorgeschoben wird, ...
Unternehmerischer Erfolg ist heute nicht mehr allein eine Frage von Einsatz und Kompetenz. Die Globalisierung der Märkte, steigender Kostendruck und ein immer unübersichtliches Regelungsgefüge machen es erforderlich, ununterbrochen sein eigenes Tun zu hinterfragen.
Überblick gewinnen, Chancen und Risiken gleichermaßen erkennen und aufgrund dieser Erkenntnisse die optimale Zielvorgabe für das eigene Handeln zu definieren; das ist der Königsweg zur Erreichung und Erhaltung unternehmerischen Erfolgs.
Klar, dass es unter diesen vielschichtigen Anforderungen schwer fällt, alles alleine zu bewerkstelligen. Aber auch Ihre Berater müssen in der Lage sein, Ihre unternehmerischen Anforderungen zu erkennen und grenzüberschreitend zu denken. Und sie dürfen keine Berührungsängste haben, mit Ihnen und weiteren Fachleuten gemeinsam ein bestimmtes Ziel zu erarbeiten und umzusetzen:
Den aus allen Perspektiven optimalen Weg für Sie und Ihre Ziele.
Wir freuen uns, wenn Sie in dieser Internetpräsenz Anregungen finden, auf welchen rechtlichen Ebenen und mit welchen Methoden Sie frühzeitig Weichen stellen können, um mit Einsatz vernünftiger Mittel jederzeit die Kontrolle zu behalten oder die Kontrolle zurück zu gewinnen; wie Sie Risiken minimieren und bis zur Erreichung Ihrer Ziele uneingeschränkte Handlungsfähigkeit behalten.