Bau- und Architektenrecht
Im Rahmen des privaten Baurechts helfen wir Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen für Generalunternehmer, Projektunternehmer und Fremdfinanzierer. Wir bieten eine umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Bauunternehmen, Bauträgern und Bauherren bei der Bauplanung einschließlich der Erschließung, Bauausführung und Abrechnung an. Auch die Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Haftungs- und Honorarfragen gehören zu unseren Tätigkeiten.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen sowie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzforderungen. Eine umfassende prozesstaktische Beratung ist selbstverständlich. Hierzu gehört beispielsweise die Sicherung von Beweismitteln durch die Einschaltung von Sachverständigen. Im Bereich des öffentlichen Baurechts helfen wir Ihnen bei der Verfahrensbegleitung für Bau- und Betriebsgenehmigungen und Bauvoranfragen.
Neuigkeiten Bau- und Architektenrecht – Flensburg:
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Anwalts Lieblinge
24.03.22Nicht jede Rechtschutzversicherung ist tatsächlich Anwalts Liebling. Aber wer will keinen fröhlichen Anwalt engagieren? -
Offene Zufahrt über die Rathausstraße
02.11.21Die Rathausstraße ist für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dadurch ändert sich für unsere Mandanten nichts. -
Datenschutzhinweise
12.03.21Bundesweit hat es Angriffversuche auf lokal installierte Exchange Server gegeben -
Azubis 2019
06.09.19Auch 2019 starten wieder zwei neue Auszubildende bei uns ins Berufsleben. -
Ausblühungen von Verblendmauerwerk
05.09.19Verblendmauerwerksteine sind Naturprodukte und enthalten zahlreiche unterschiedliche Inhaltsstoffe, die zu Besonderheiten bei Verarbeitung und initialen Erscheinung von Verblendmauerwerk führen. -
Komm in unser Team!
13.02.19Du willst in einem größeren, aber überschaubaren Team selbständig arbeiten und ein Büro mit weiterentwickeln? -
Verbesserte Lage für Bauhandwerker
03.03.17Handwerker aufgepasst: Gesetzesänderung im Kaufrecht verbessert Rechtsposition zukünftig erheblich -
Handwerker im Recht: BGH entscheidet zu Anforderungen an die Schlussrechnung
11.03.17Der Handwerker braucht in seiner Rechnung nur die Zahl seiner Arbeitsstunden anzugeben. -
Schöner leben - besser Fristen setzen
16.03.17Für den normalen Verbraucher ist es völlig egal, ob er bei der Beanstandung von Mängeln dem Verkäufer oder dem Werkunternehmer abmahnt oder eine Nacherfüllungsfrist setzt. -
Fortbildung im Baurecht
03.04.17Themen waren insbesondere: -
Weiterbildung im Baurecht Teil II
18.05.17Wer rastet, der rostet: Wir bilden uns regelmäßig für Sie weiter. Aktuell: 2. Teil der Fortbildung im privaten Baurecht für Rechtsanwalt Sebastian Baur in Frankfurt am Main. -
Anwaltliche Verstärkung
01.02.17Rechtsanwalt Sebastian Baur wechselt zu BRINK & PARTNER