Prozess- und ergebnisorientierte RechtsberatungUnsere Rechtsgebiete:

Bank- und Kapitalanlagerecht

Vertretung von Bankkunden gegenüber Banken zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen, insbesondere Kontokorrent- und Kreditverträge, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften.

Wir vertreten Banken bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen sowie bei der Sicherung von Darlehen durch Hypotheken- und Grundschulden, Bürgschaften, Forderungsabtretungen und sonstiger Sicherungsrechte. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um die Themen Spar-, Festgeld- und Kontokorrentverträge, Wertpapierhandelsrecht sowie Scheck- und Wechselrecht.

Neuigkeiten Bank- und Kapitalanlagerecht – Flensburg:

Unternehmerischer Erfolg ist heute nicht mehr allein eine Frage von Einsatz und Kompetenz. Die Globalisierung der Märkte, steigender Kostendruck und ein immer unübersichtliches Regelungsgefüge machen es erforderlich, ununterbrochen sein eigenes Tun zu hinterfragen. 

Überblick gewinnen, Chancen und Risiken gleichermaßen erkennen und aufgrund dieser Erkenntnisse die optimale Zielvorgabe für das eigene Handeln zu definieren; das ist der Königsweg zur Erreichung und Erhaltung unternehmerischen Erfolgs.