BRINK & PARTNERNotarielle Tätigkeiten
Immobilienrecht
Der Kauf und Verkauf von Immobilien, die Bestellung von Grundpfandrechten und sonstigen dinglichen Rechten an einem Grundstück oder an grundstücksgleichen Rechten erfordert in der Regel die Beurkundung bzw. die Beglaubigung des Vertrages und der zur Eintragung im Grundbuch abzugebenden Erklärungen.
Wir begleiten die Beteiligten als deren Sachwalter bis zur vollständigen erfolgreichen Abwicklung der jeweiligen Angelegenheit.
Der Schutz der Beteiligten vor ungesicherten Vorleistungen, die korrekte Formulierung ihres Willens und die Beachtung aller rechtlichen Vorschriften ist dabei oberstes Gebot.
Im Immobilienbereich wenden Sie sich daher insbesondere an uns bei:
- Grundstücksübertragungen
- Erbbaurechtsverträge
- Grundpfandrechtsbestellungen und –löschungen
- Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Bauträgerverträgen
- Überlassungen von Immobilien
- Bestellung von Dienstbarkeiten und sonstigen dinglichen Rechten an Grundstücken
Neuigkeiten Immobilienrecht – Flensburg:
-
Fallstricke beim Immobilienverkauf
-
Datenschutzhinweise
12.03.21Bundesweit hat es Angriffversuche auf lokal installierte Exchange Server gegeben
-
Offene Zufahrt über die Rathausstraße