BRINK & PARTNERNotarielle Tätigkeiten
Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Tätigkeitsbereich des Notars im Handels- und Gesellschaftsrecht ist vielfältig.
Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.), Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen sowie Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und vielem mehr ist die Beurkundung durch einen Notar oder einer Notarin unerläßlich.
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen zu Ihrem Unternehmen passenden Gesellschaftsvertrag. Wir nehmen uns die Zeit, die gesellschaftsvertraglichen Regelungen soweit möglich speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Wünsche anzupassen. Wir begleiten die Gründer, Unternehmer und Gesellschaften von A bis Z.
Wenden Sie sich daher insbesondere an uns bei:
- Gesellschaftsgründungen
- Abtretung von Geschäftsanteilen
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
- Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen
- Handelsregisteranmeldungen
- Vereinsgründungen
- Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen
- Unternehmenskauf (Mergers)
- Umwandlungsvorgänge, z. B. Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Gesellschaften
- Löschungen
Neuigkeiten Handels- und Gesellschaftsrecht – Flensburg:
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Gesellschaften, Vereine und WEG
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Datenschutzhinweise
12.03.21Bundesweit hat es Angriffversuche auf lokal installierte Exchange Server gegeben
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Offene Zufahrt über die Rathausstraße