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Rechtswidrige KundenreferenzenWerbung mit Kundenreferenzen
04.01.22Nicht jeder möchte von anderen Unternehmern als Kundenreferenz genannt werden. Das muss man auch nicht dulden.
Kundenreferenzen auf Unternehmens-Homepage
Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 23.11.2021 (Az: 15 O 104/20) entschieden, ob und unter welchen Umständen ein Dienstleister Kunden-Namen als Referenz auf der eigenen Website werbend benutzen darf.
Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts
Einen solchen Vorgang beurteilte das Landgericht und dem Gesichtspunkt der Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechtes. Die Nennung als Kundenreferenz betreffe den Genannten in der Sozialsphäre in seinem Persönlichkeitsrecht, weil damit zum Ausdruck gebracht werde, dass er zumindest in der Vergangenheit mit dem Werbenden zusammen gearbeitet hätte.
Schutz des in der Referenz Genannten
Der Genannte habe ein schutzwürdiges Interesse daran, nicht als Kunde/ Referenz genannt zu werden, da er selbst das Recht habe, sich über seine soziale Geltung zu definieren und zu entscheiden, für welche Zwecke sein Name angegeben wird. Dieses Interesse überrage die ansonsten berechtigten Interesssen des Werbenden.
Grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit überwiegt nicht
Dieses sei zwar generell von dessen Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) geschützt. Da die Zusammenarbeit aber in der Vergangenheit liegt, könne der Schutz des Interesses des Werbenden nicht überwiegen.
Link zur Entscheidung des Gerichts:
www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bielefeld/lg_bielefeld/j2021/15_O_104_20_Urteil_20211123.html
Ansprechpartner zu Werbung mit Kundenreferenzen bei BRINK & PARTNER in Flensburg
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze