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Markenrecht kann Vertrieb über ebay sperrenSicherung des Vertriebs von Luxuswaren

09.10.18Vertreiber von Luxus-Markenprodukten fürchten die Verramschung ihrer Marke durch unkontrollierten Onlinehandel

Zwei Entscheidnungen zum Markenrecht wegen Markenrechtsverletzung vom OLG Hamburg:

Wenn Vertrieb zur Rufschädigung führt oder ein Vertriebssystem stört

Im ersten Fall hat das OLG  Hamburg entschieden, dass ein Markeninhaber sich der Benutzung seiner Marke im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Luxusprodukten (Kosmetik) auf einer Onlineplattform widersetzen kann, wenn eine erhebliche Schädigung des guten Rufs der Marke droht und der Markeninhaber ansonsten ein strenges selektives System betreibt. Dann bestünde ein hinreichendes berechtigtes Interesse. In dem konkreten Fall sei das betroffene Markenrecht infolge des mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgten erstmaligen Inverkehrbringens der Waren nicht schon erschöpft. Erschöpfung ist der Einwand, den ein Händler in diesen Fällen regelmäßig vorbringt, wenn er die Ware nicht beim Hersteller bezogen hat, sondern bei einem reseller.

Unterlassungsgebot gegen Vertrieb von Markenware über ebay oder andere Plattformen

Im zweiten Fall, den das OLG Hamburg am 22.03.2018 entschied, dürfen nach Ansicht der Richter auch Anbieter von hochwertigen Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produkten den Verkauf ihrer Produkte auf eBay und anderen Internet-Verkaufsplattformen verbieten. http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE209972018&st=ent

OLG Hamburg, Urteil vom 21.06.2018, Az. 3 U 151/17

Urteil des OLG Hamburg (22.03.2018, Az.: 3 U 250/16)

 

Ansprechpartner im Markenrecht und Vertriebsrecht

Sie haben Fragen zum Markenrecht, Reichweite des Markenrechts und markenrechtliche Anforderungen beim Vertrieb und selektiven Vertriebssystemen? Ansprechpartner bei BRINK & PARTNER im Marken- und Wettbewersbrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz Jochen-P. Kunze