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Radarwarner und Blitzgeräte im Straßenverkehr

05.02.17Geblitzt? Wie vermeiden Sie den Bußgeldbescheid?

Sind Radarwarner erlaubt?

Grundsätzlich: Nein! Die Straßenverkehrsordnung sagt explizit, dass „Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen“ weder benutzt, noch betriebsbereit mitgeführt werden dürfen. Das gilt sowohl für spezielle Warn- und Störgeräte, die aktiv den Blitzer beeinflussen, als auch für Apps und Navigationsgeräte, die lediglich Standorte von Blitzern anzeigen.

Das nicht regelmäßig bei Verkehrskontrollen Handys und Navigationsgeräte beschlagnahmt werden, liegt lediglich daran, dass es der Polizei im Einzelfall schwerfällt, den tatsächlichen Gebrauch im Einzelfall nachzuweisen. Denn: Alleine der Erwerb und der Besitz dieser Apps und Geräte ist natürlich nicht verboten.

Wird doch einmal die aktive Benutzung nachgewiesen, wird ein Bußgeld von 75,00 € und ein Punkt in Flensburg fällig.

 

Was tun, wenn kein Warner geholfen hat?

Wird man doch einmal geblitzt, heißt dies noch lange nicht, dass zwingend Konsequenzen drohen. Zahlreiche Aufnahmen aus den Blitzgeräten werden bereits verworfen, ohne dass es der Geblitzte mitbekommt. Nimmt ein Messvorgang diese Hürde und flattert entsprechend Post der Bußgeldbehörde ins Haus, bieten sich immer noch zahlreiche Verteidigungsansätze. Denn: Die Anforderungen der Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Messung sind hoch.

So dürfen nur besonders geschulte Polizeibeamte die Messung vornehmen. Die Messung darf nur mit geeichten Geräten erfolgen. Das Messfoto selbst muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen usw. Dies alles lässt sich überprüfen und führt nicht selten dazu, dass Bußgeldverfahren eingestellt werden müssen. Zwar ist die Quote bei weitem nicht so hoch, wie von manchen Quellen im Internet oft behauptet wird. Gerade wenn empfindliche Folgen drohen, wie ein Fahrverbot oder ein wiederholter Punkt, lohnt sich aber die Überprüfung der Messung durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten dieser Überprüfung. Und selbst wenn die Messung doch korrekt sein sollte: Ein Fahrverbot lässt sich mit den richtigen Argumenten nicht selten trotzdem noch vermeiden.

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