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Mangel eines IT-Projekts wegen Beratungsfehler

04.02.17Das OLG Schleswig hat eine bemerkenswerte Entscheidung über die Beurteilung der Mangelhaftigkeit von IT-Projekten gefällt

IT- Leistungen können auch dann mangelhaft sein, wenn sie programmiertechnisch und netzwerktechnisch sauber abgewickelt worden sind. Häufig spielt bei diesen Projekten die Anschaffung von IT-Hardware oder IT-Software eine Rolle. Auch diese Entscheidungen erfordern ein hohes Maß an Information und Beratung. Die Frage einer Sachmängelhaftung beurteilt sich dabei auch aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen oder Fehlern. Informations- oder Beratungsverschulden diese Anschaffungen betreffend können auch eine Sachmängelhaftung für die Leistungen aus dem IT-Projektvertrag begründen und ein Rücktrittsrecht für den Besteller eröffnen.

OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juni 2016 - 17 U 49/15