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Die Angst nach dem Silverrudder 2018Kollision, Mastbruch, Grundberührung und Havarie
02.10.18Kollision oder Havarieschaden- meist ist der Schaden und die Unsicherheit, ob die Versicherung den Schaden deckt, annähernd gleich gross.
Mastbruch, Kollision, Strandungen und Havarie
Insbesondere bei dem diesjährigen Silverruder 2018 gab es Bruch am laufenden Meter. Mastbruch, Kollisionen und Strandungen im deutlich unter den Pegel liegenden Svendborgsund häuften sich ungewöhnlich.
Zahlt die Versicherung?
Viele der Skipper sind schon mit dem unguten Gefühl im Nacken nach Hause gesegelt, ob es nicht ein Deckungsausschluss in ihren Versicherungsbedingungen für Regattaschäden gibt. Die Unsicherheit wurde durch eine heftige Diskussion in den sozialen Medien befeuert, ob man bei dieser Veranstaltung unter den vorherrschenden Bedingungen überhaupt hätte starten dürfen oder ob sogar der Veranstalter nicht hätte abschießen müssen.
Aufpassen bei der Schadenmeldung!
Genauso groß wie die Unsicherheit einiger Skipper ist aber auch die Unbedachtheit anderer bei der Abgabe ihrer Schadenmeldung. Wir beobachten immer wieder unklare und missverständliche Formulierungen, die vermeidbare und unnötige Schwierigkeiten mit der Deckung schaffen. Oder Skipper, die einfach davon ausgehen, die Versicherung des Kollisionsgegners zahle schon und später ohne jegliche Unterstützung mit dem Schaden dastehen. Besondere Probleme macht dann noch ein Auslandsbezug, weil der Schaden im Ausland entstanden ist oder ein Kollisionsgegner aus dem Ausland kommt.
Wie bekomme ich mein Geld?
Grundsätzlich müssen sich verantwortungsvolle Skipper, die die Anforderungen der Navigation und Seemannschaft erfüllen, in den allermeisten Fällen keine Sorge machen. Auch der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit des Skippers kann nicht mit pauschalem Verweis auf Windstärken begründet und zu einem Deckungsausschluss herangezogen werden. Es bleibt immer bei einer Einzelfallbetrachtung. Aber genau die basiert auf klaren Angaben zum Schadenhergang, der lückenlos und nicht diskussionsfähig ist. Überhaupt: selbst der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit führt so gut wie nie zu einem völligen Deckungsausschluss, sondern lediglich zu einer quotalen Deckungseinschränkung. Das interessiert aber Versicherungen im Zusammenhang mit silverrudder-Schäden nicht. wir haben einen bemerkenswerten Fall zu bearbeiten, bei der nicht nur eine vollständige Deckungsverweigerung aus genau diesem Grund erklärt wurde, sondern daneben zunächst noch eine Deckung verweigert wurde, weil der Versicherungsagent aus Versehen wohl im für den Kunden vorbereiteten Antrag das falsche Fahrtgebiet eingetragen hatte, was für den Kunden nicht erkennbar war, weil es mit "Standard" umschrieben war. Hier hat die Versicherung nach unserem Einschreiten zwar sofort eingelenkt, aber der Streit geht trotzdem weiter.
Geschickt durch das Deckungsverfahren mit der Versicherung
Streit und auch Gerichtsverfahren mit der Versicherung lassen sich dennoch nicht immer ausschließen und auch die unterschiedlichen Bedingungen der zahlreichen Versicherer am Markt sorgen für ganz unterschiedliche Verhältnisse. Es gilt, sich zwischen Gesetz, Sachargumentation zu der konkreten seemännischen Situation und dem Kleingedrucktem in den Versicherungsbedingungen so durchzufinden, das man ohne blaues Auge ans Ziel kommt: Die Versicherung zahlt für den Schaden.
Support durch YACHT & RECHT
Wir helfen unseren Mandanten bereits bei der Schadensmeldung unmittelbar nach Schadeneintritt. Wir haben die Anforderungen an eine Deckungsentscheidung dabei im Blick und wissen, worauf es bei der Einzelfallbetrachtung im Wesentlichen ankommt. Und wir vertreten die Skipperinteressen notfalls vor Gericht.
Besser zu früh als zu spät Hilfe holen
Wo wir manchmal nicht mehr oder nicht mehr so gut helfen können ist, wenn ein Skipper die Schadenabwicklung bereits am Anfang vergeigt. Den Gang zu einem Yacht-rechtlich kompetenten Anwalt sollte man aber gerade bei wirtschaftlicher Betrachtung auch nicht zu spät antreten. Denn wenn es um Kollisionsschäden oder Mastbruch geht, ist der Schadenbetrag meist eine Potenz der Kosten für eine solide anwaltliche Beratung oder Vertretung.
Ansprechpartner im Yacht-Recht
Sie haben Fragen zu den Themen Mastbruch, Kollision, Strandung oder andere Havarien und Versicherungsschutz? Ansprechpartner bei BRINK & PARTNER in Flensburg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze