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Wirksame Verlinkung von AGB - GerichtstandsvereinbarungGerichtstandsklausel per AGB-Link bei Unternehmern
27.03.23Eine Gerichtstandsklausel durch AGB vereinbaren ist immer etwas risky gewesen. Jetzt gibt es ein EuGH Urteil dazu.
Das Urteil gilt allerdings nur für b2b Geschäfte; also nicht im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern.
AGB/ Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gerichtstand
Danach ist eine Gerichtsstandsklausel unter Geschäftsleuten auch wie folgt wirksam vereinbart:
- Gerichtstandsklausel lediglich in AGB enthalten,
- wenn der Vertrag lediglich durch Angabe eines Hyperlinks zu den AGB auf einer Website hinweist,
- diese dort zu Kenntnis genommen und heruntergeladen sowie ausgedruckt werden können.
Keine AGB- Einbeziehungsnotwendigkeiten gegenüber Unternehmern
Fraglich waren aus der offline-Welt folgende Fragen, wie AGB digital einbezogen werden können in einen Vertrag.
Nicht notwendig sind dabei nach dem EuGH:
- weder ein unmittelbares Beifügen der AGB neben bzw. zu dem Vertrag
- noch eine Bestätigung der AGB durch Anklicken einer Checkbox.
Quelle: EuGH, Urteil vom 24.11.2022 - C-358/21
Ansprechpartner im Vertragsrecht und für AGB
Sie haben Fragen zu Vertragsrecht und AGB? Sprechen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechstschutz und Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze in Flensburg an.