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Wirksame Verlinkung von AGB - GerichtstandsvereinbarungGerichtstandsklausel per AGB-Link bei Unternehmern

27.03.23Eine Gerichtstandsklausel durch AGB vereinbaren ist immer etwas risky gewesen. Jetzt gibt es ein EuGH Urteil dazu.

Das Urteil gilt allerdings nur für b2b Geschäfte; also nicht im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern.

AGB/ Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gerichtstand

Danach ist eine Gerichtsstandsklausel unter Geschäftsleuten auch wie folgt wirksam vereinbart:

 

- Gerichtstandsklausel lediglich in AGB enthalten,

- wenn der Vertrag lediglich durch Angabe eines Hyperlinks zu den AGB auf einer Website hinweist,

- diese dort zu Kenntnis genommen und heruntergeladen sowie ausgedruckt werden können.

 

Keine AGB- Einbeziehungsnotwendigkeiten gegenüber Unternehmern

Fraglich waren aus der offline-Welt folgende Fragen, wie AGB digital einbezogen werden können in einen Vertrag.

Nicht notwendig sind dabei nach dem EuGH:


- weder ein unmittelbares Beifügen der AGB neben bzw. zu dem Vertrag


- noch eine Bestätigung der AGB durch Anklicken einer Checkbox.

 

Quelle: EuGH, Urteil vom 24.11.2022 -  C-358/21

Volltext: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=267735&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1007806

 

Ansprechpartner im Vertragsrecht und für AGB

Sie haben Fragen zu Vertragsrecht und AGB? Sprechen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechstschutz und Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze in Flensburg an.