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facebook Nutzung für Gewerbetreibende nach EuGH derzeit kritischEuGH Urteil gegen facebook
11.06.18Ein lange erwartetes EuGH Urteil ist ein Schlag ins Kontor für facebook - und deren Nutzer
Der EuGH entschied am 5. Juni 2018 im Fall des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, dass die Wirtschaftakademie auch selbst -also nicht nur facebook- aufgrund einer „Fan-Page“ für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Facebook verantwortlich ist. Dies gilt ungeachtet dessen, daß die Wirtschaftsakademie nicht die Verarbeitung abstellen kann, noch in irgend einer Weise Facebook mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher beauftragt hat.
Ein Schlag ins Kontor aller Facebook-Seitenbetreiber. Und eine Entscheidung, die kaum Gestaltungsspielraum belässt. Denn die Datenverarbeitung ist für Seitenbetreiber ja nicht beeinflussbar.
Nach dem EuGH ist Facebook mit seiner Zentrale in Irland verantwortlich und der jeweilige Seitenbetreiber auch, selbst wenn die Datenverarbeitung durch ihn nicht kontrollier- oder beeinflussbar sei. Der Seitenbetrieber haftet ebenfalls, und zwar in dem Moment, wo die Seite aufgerufen wird.
Von facebook gibt es unmittelbar nach der Entscheidung kein Handlungsangebot. Das sollte sich ändern, denn jetzt werden gewerbliche Anbieter bis auf weiteres ihre facebook Seiten wohl offline stellen müssen. BRINK & PARTNER hat dies getan.
Dies funktioniert wie folgt: Auf der Seite oben auf „EINSTELLUNGEN“ klicken, dann den ersten Punkt „Seite veröffentlichen“ auf „Seite nicht veröffentlichen“ stellen, Grund auswählen – fertig. Dann kann außer dem Admin der Seite selbst kein Nutzer mehr diese Seite sehen.
Wir sind gespannt, welche Entwicklungen facebook in Europa nehmen wird.