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Weniger DSGVO in KleinbetriebenErleichterung im Datenschutz

04.07.19Der Bundestag hat einen Entwurf zur Erleichterung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Kleinbetrieben auf den Weg gebracht

Völlig überzogen - so die breite Kritik an der DSGVO aus Sicht von kleinen und mittelständischen Betrieben. Auch wenn viele Unternehmen im Hinblick auf die DSGVO überreagierten, andere hingegen den Kopf in den Sand steckten und nicht mal die Minimalanforderungen erfüllen: Die DSGVO wird uns noch einige Zeit beschäftigen und die Abmahnindustrie läuft sich zwar bis jetzt langsam, aber sie läuft sich warm.

Viele Änderungen im deutschen Recht

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur zweiten Anpassung und Umsetzung des BDSG und 154 weiterer Gesetze an die Datenschutzgrundverordnung verabschiedet.

Keine Datenschutzbeauftragter für Kleinbetriebe

Wichtigste angestrebte Änderung: Unter anderem soll die Schwelle für die Bennnungspflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten künftig bei 20 Beschäftigten statt wie zuvor bei 10 liegen. Für kleine Unternehmen soll dies eine Entlastung bringen.

Keine Anpassungen im Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit

Die viel diskutierten Regelungslücken zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungsfreiheit (nicht-institutionelle Presse etc.) wurden nicht angegangen.

 

Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904674.pdf

 

Ansprechpartner für Medienrecht und Wettbewerbsrecht in Flensburg

Ansprechpartner für Medienrecht und Wettbewerbsrecht bei BRINK & PARTNER in Flensburg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz Jochen-P. Kunze