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Weniger DSGVO in KleinbetriebenErleichterung im Datenschutz
04.07.19Der Bundestag hat einen Entwurf zur Erleichterung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Kleinbetrieben auf den Weg gebracht
Völlig überzogen - so die breite Kritik an der DSGVO aus Sicht von kleinen und mittelständischen Betrieben. Auch wenn viele Unternehmen im Hinblick auf die DSGVO überreagierten, andere hingegen den Kopf in den Sand steckten und nicht mal die Minimalanforderungen erfüllen: Die DSGVO wird uns noch einige Zeit beschäftigen und die Abmahnindustrie läuft sich zwar bis jetzt langsam, aber sie läuft sich warm.
Viele Änderungen im deutschen Recht
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur zweiten Anpassung und Umsetzung des BDSG und 154 weiterer Gesetze an die Datenschutzgrundverordnung verabschiedet.
Keine Datenschutzbeauftragter für Kleinbetriebe
Wichtigste angestrebte Änderung: Unter anderem soll die Schwelle für die Bennnungspflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten künftig bei 20 Beschäftigten statt wie zuvor bei 10 liegen. Für kleine Unternehmen soll dies eine Entlastung bringen.
Keine Anpassungen im Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit
Die viel diskutierten Regelungslücken zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungsfreiheit (nicht-institutionelle Presse etc.) wurden nicht angegangen.
Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904674.pdf
Ansprechpartner für Medienrecht und Wettbewerbsrecht in Flensburg
Ansprechpartner für Medienrecht und Wettbewerbsrecht bei BRINK & PARTNER in Flensburg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz Jochen-P. Kunze