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Die Datenschutzgrundverordnung DSGVOEine kalte Dusche

22.03.18Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht vor der Tür. Das wird eine kalte Welle, die uns alle mit Macht treffen wird. Augen zu machen hilft nicht; denn diese kalte Dusche läuft länger.

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die DSGVO ohne weiteren Umsetzungsakt in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland und der EU tätig sind. Die Änderungen erstrecken sich auf wesentliche unternehmerische Prozesse, wie etwa die Personalarbeit, den Vertrieb, die Buchhaltung, die IT bis hin zum Marketing. Dies bedeutet nicht nur völlig neue Anforderungen – auch bereits alltägliche Dokumente wie Einwilligungserklärungen können betroffen sein und bedürfen ggf. einer Anpassung.

 

Muss ich was tun?

Mit Inkrafttreten Ende Mai müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO umgesetzt haben. Dies bedeutet, dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Einhaltung durch die Datenschutzbehörden überprüfbar ist. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder, nämlich bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens. Wettbewerber oder ausgeschiedene Mitarbeiter können Datenschutzverstöße künftig als Druckmittel nutzen oder ggf. auch abmahnen. Im Kollegenkreis der Wettbewerbsrechtler wird schon vermutet, dass die großen verhassten Abmahnkanzleien ihr Geschäft nun vom kränkelnden filesharing-Abmahngeschäft (unzulässiger Music-Upload u.a.) auf das Abmahngeschäft mit dem Datenschutz verlagern. Eine Vielzahl ungeklärter Rechtsfragen wird Risiken für viele Jahre schwer kalkulierbar machen. Eine schlaue Verteidigung hiergegen mit kompetenter Unterstützung macht daher Sinn.

 

Was kann ich tun?

Bis Mai bleibt nur noch wenig Zeit, Ihr Unternehmen auf die neue Rechtslage gemäß der neuen Datenschutzgrundverordnung vorzubereiten. BRINK & PARTNER hat bislang zwar Datenschutzrecht im Beratungsportfolio angeboten. Der Beratungsaufwand ist im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung aber so hoch, dass wir mit einem hierauf spezialisierten großen Anbieter (Datenschutz-Metropol) zusammen arbeiten, dessen Kopf wir seit Jahren persönlich kennen und fachlich schätzen. Ihr Vorteil: Kostengünstige und effektive Lösungen mit der Möglichkeit, durch Eigenanteile den Aufwand zur Schaffung von Rechtssicherheit für sich und Ihr Unternehmen zu begrenzen und Ihren individuellen Schutz effektiv zu erreichen.

 

Ein Muss: Datenschutzbeauftragter

Haben Sie noch nicht? Das wird sich jetzt definitiv ändern müssen. Zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist jedes Unternehmen verpflichtet, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet um zehn oder mehr, ständig mit der automatisierten Verarbeitung der personenbezogenen Daten (z. B. Mitarbeiter- oder Kundendaten) betraute Personen beschäftigt. Bestimmte Tätigkeitsbereiche eines Unternehmens können es darüber hinaus erforderlich machen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen.

Eine Aufgabe, die die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen überlasten wird. Der Datenschutzbeauftragte kann aber auch extern bestellt werden und dies macht, wegen der Kompetenz guter Anbieter meist auch besonders Sinn. Denn so kommen Sie an die Information, wie sie praktisch in Ihrem Unternehmen die Pflichten aus der Verordnung umsetzen können, ferner erlangen Sie eine effektive Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren und gegebenenfalls bei Verarbeitungsvorgängen zu schulen. Insbesondere auch die für jedes Unternehmen erforderlichen Datenschutzfolgeabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung nach Artikel 35 Datenschutzgrundverordnung kann von einem solchen kompetenten Datenschutzbeauftragten so vorbereitet werden, dass Sie es leicht umsetzen können. Ferner ist auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden einschließlich der Konsultationen gem. Artikel 36 der DSGVO gesichert.

 

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten

  • Sie reduzieren Ihre persönliche Haftung durch Prävention
  • Sie werden neutral über etwaige Unregelmäßigkeiten informiert
  • Sie und Ihre Mitarbeiter können sich weiter auf ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • Sie brauchen kein eigenes Personal aus- und weiterbilden
  • Sie erfahren einen Zuwachs an Kompetenz und Erfahrung aus anderen Datenschutz-Projekten

Wir bereiten demnächst eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema vor. Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, melden Sie sich bitte bei uns. Wir merken Sie auf der Warteliste für die Veranstaltung vor.

 

Ansprechpartner für Abmahnungen, Rechtsverteidigung und Prävention im Zusammenhang mit DGSVO ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz Jochen-P. Kunze