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Schadensbegrenzung durch effektive StrafverteidigungEin Fehler fürs Leben: die einmalige Alkoholfahrt

16.02.18Jeder weiß: Alkohol hat am Steuer nichts zu suchen. Trotzdem gehören Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer zu den Masseverfahren, Alkohol ist seit jeher eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle.

Problem

Auch wenn kein schwere Unfall passiert, sind die Folgen dramatisch:

Sie werden zum Straftäter. Trunkenheit am Steuer ist eine Straftat, für die kein Richter Akzeptanz aufbringt.

Und: Neben einer Geldstrafe, die auch den Ersttäter empfindlich treffen kann, wird meistens der Führerschein entzogen.

Folge

Der Führerschein ist für immer weg. Wer ihn wiederhaben will, muss ihn neu beantragen. Im Regelfall muss zwar keine neue Prüfung abgelegt werden, die Führerscheinstelle prüft aber genau, ob eine Fahreignung besteht. Ab einem Tatalkoholwert von 1,6 %, bei Mehrfachtätern oder besonderen Umständen auch darunter, wird die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Diese ist nicht nur teuer, sondern erfordert eine mitunter zeitintensive Vorbereitung ohne Erfolgsgarantie.

Lösung

Es gibt zahlreiche Verteidigungsansätze, die diese dramatischen Folgen lindern können.

Manchmal ist es sogar möglich, die Entziehung der Fahrerlaubnis gänzlich zu verhindern.

Beispiel

Ist der Tatbestand der Trunkenheitsfahrt verwirklicht, sieht das Gesetz vor, dass im Regelfall die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. (Dies gilt übrigens auch bei einer Unfallflucht.)

Im Klartext: Wehren Sie sich jetzt nicht, weil Sie schuldbewusst denken, die Tat sei ja nunmal passiert, bleibt dem Richter gar nichts anderes übrig, als neben der Strafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen. Dies ist zwar kein Automatismus, weil Richter und Staatsanwalt auch entlastende Tatsachen zu ermitteln hätten. In der Praxis findet dies aber nicht immer so statt, wie Sie sich das wünschen würden.

Aber: Regelfall bedeutet, dass es eben auch Ausnahmen gibt. Es gibt zahlreiche Sachverhaltskonstellationen, die den obigen Automatismus stoppen. Zum Beispiel, wenn Sie nur eine minimale Strecke gefahren sind, etwa weil Sie Ihr Auto umparken mussten.

Hierfür heißt es aber aktiv zu werden. Der Richter wird für Sie entlastende Gründe oftmals nur berücksichtigen, wenn ihm diese mundgerecht präsentiert werden.

Sie können zwischen Tat und Strafverhandlung auch selber einiges tun, um den Richter von Ihrer grundsätzlichen Fahreignung zu überzeugen. Sind Sie nämlich im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung fahrgeeignet, darf Ihnen der Führerschein nicht entzogen werden. Führerscheinberatung, Abstinenz, Änderung des Konsumverhaltens, etc.. Es gibt viele Mittel und Wege, je nach Ihrer individuellen Situation.

Tipp und Fazit

Wenden Sie sich daher an einen Strafverteidiger. Ein seriöser Verteidiger wird Ihnen zwar nie versprechen, dass Sie Ihren Führerschein behalten werden. Aber er wird Ihnen hierfür Chancen eröffnen, die ohne effektive Verteidigung ungenutzt verstreichen würden.

 

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht

RA Sebastian Baur ist seit Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts tätig und berät Sie gerne in dieser schwierigen Phase.

 

Rechtsanwalt Sebastian Baur, BRINK & PARTNER, Flensburg