BRINK & PARTNERAktuelles
Verhaltenstips bei DurchsuchungenDie Steuerfahndung vor der Tür - Was tun?
26.10.17Eine Situation, die die allermeisten Menschen selten erleben und die fast jeden überfordert. Häufig ist der Anlaß auch unbegründet. Wir geben Ihnen Tips, wie Sie die Situation gut meistern.
Natürlich können wir nicht vorhersehen, was in Ihrem Fall die Grundlage für Ermittlungsmaßnahmen gegen Ihr Unternehmen ist. Aber es gibt aus unserer Sicht allgemein sinnvolle Verhaltensgrundsätze, die Ihnen Sicherheit und Hilfe geben. Legen Sie sich diese Verhaltenstips am Besten griffbereit in den Bürocontainer. Wer weiß? Vielleicht sind Sie demnächst irgendwann einfach froh, dieses Papier sofort vor den Augen haben zu können...
Verhaltenstipps für die Durchsuchung von der Steuerfahndung bei Unternehmen.
Koordinator
Legen Sie für diesen Fall einen Koordinator fest und einen Stellvertreter, der bei Eintreffen der Steuerfahndung sofort informiert wird und die unternehmensinterne Koordinierung durchführt.
Rechtsanwalt
Rufen Sie unverzüglich Ihren anwaltlichen Beistand an und bitten Sie ihn, zu kommen. Unsere Bürotelefonnummer von BRINK & PARTNER für Flensburg und Umland ist 0461 -14 14 110
Durchsuchungsleiter
Fragen Sie zunächst nach dem Durchsuchungsleiter. Bitten Sie zunächst um Mitteilung des konkreten Ziels und Zwecks der Durchsuchung im Beisein von Zeugen.
Durchsuchungsbeschluss
Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss, den die Durchsuchungsbeamten Ihnen vorlegen müssen, bevor irgendwelche Maßnahmen in Gang gesetzt werden. Der Beschluss stammt von einem Amtsrichter. Sorgen Sie für eine vollständige Kopie in Ihren Unterlagen.
Warten -ruhige Atmosphäre schaffen
Bitten Sie die Beamten höflich, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Koordinators und des Rechtsanwaltes zu warten. Wird dem widersprochen, bieten Sie die Versiegelung der zu durchsuchenden Räume an und führen Sie das gegebenenfalls gemeinsam mit den Beamten durch.
Besprechungszimmer bereit stellen
Stellen Sie ein geeignetes Besprechungszimmer den Beamten zur Verfügung, in dem die Akten, weswegen die Durchsuchung durchgeführt wird gesammelt werden können und wo der Geschäftsverkehr nicht behindert wird. Sorgen Sie für eine kontinuierliche Betreuung.
Unbefugte raus, Befugte dokumentieren
Halten Sie Namen, Dienstbezeichnungen und Dienststellen aller Beamten schriftlich fest. Bitten Sie sämtliche Personen, die nicht zu dem Durchsuchungsbeamten gehören, das Gebäude zu verlassen.
Geschäftsbetrieb sichern
Stimmen Sie Ablauf und Organisation der Durchsuchung so ab, dass Ihr Geschäftsbetrieb so gering wie möglich beeinträchtigt wird. Die Beamten sind verpflichtet, diesbezüglich die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten, ohne den Einsatzzweck zu gefährden. „Rambos“ unter den Durchsuchungsbeamte unter enge Beobachtung und Betreuung stellen, alles dokumentieren.
Begrenzte, aber artikulierte Kooperation
Signalisieren Sie grundsätzliche Kooperationsbereitschaft bieten Sie an, die Unterlagen, um die es geht freiwillig herauszusuchen. Dies gilt auch, wenn Sie letztlich gegen die Beschlagnahmeverfügung Widerspruch erheben. Grundsätzlich sollte einer freiwilligen Herausgabe widersprochen werden.
Begleitung und Beweissicherung über die Durchsuchung
Lassen Sie jede Ermittlungsmaßnahme durch jeden Beamten durch einen zeugenfähigen geeigneten Mitarbeiter oder den Rechtsanwalt begleiten. Sofern Sie gesetzlicher Vertreter des Unternehmens sind, sorgen Sie dafür, dass jemand anderes zuverlässiges aus Ihrem Unternehmen diese Aufgabe ausführt.
Widerspruch gegen die Beschlagnahme
Widersprechen Sie auch der auf richterlichen Beschluss oder aufgrund von "Gefahr im Verzug" erfolgten Beschlagnahme grundsätzlich.
Keine unvermeidbaren Aussagen, keine unnötige Kooperation
Eine Durchsuchung soll Beweismittel sicherstellen und dient nicht der überrumpelnden Zeugenvenrehmung. Treffen Sie keinerlei Aussagen zur Sache, und zwar weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Beschränken Sie die Gesprächsinhalte auf ein absolutes Minimum. Einige Durchsuchungsbeamte versuchen gerne und immer wieder erfolgreich, Betroffene dazu zu bringen, unbedacht zu „erzählen“. Lassen Sie sich nicht ins „Labern“ bringen. Da schafft in sehr vielen Fällen unnötige Missverständnisse, die schwer zu klären sein können.
Keine Beweisvernichtung
Vernichten Sie keine Unterlagen, löschen Sie keine Daten und führen Sie keine Widerstandshandlungen aus.
Protokollierung der herausgegebenen Unterlagen/ Daten
Halten Sie schriftlich fest, welche Unterlagen herausgesucht, sichergestellt und übergeben worden sind.
Kopien fordern
Beharren Sie darauf, Kopien von sichergestellten Unterlagen fertigen zu können bzw. eine Datensicherung durchführen zu können, um den weiteren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können. Lassen Sie sich eine lesbare Kopie der Niederschrift des Durchsuchungsprotokolls aushändigen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin mit dem Durchsuchungsleiter für ein Abschlussgespräch.
Abschlussgespräch
Führen Sie ein Abschlussgespräch durch und erörtern Sie das weitere Vorgehen im Hinblick auf das Ermittlungsverfahren und dessen "Nebenwirkungen". Insbesondere ist zu klären, ob Rechtsmittel eingelegt werden müssen, ob und wie Kunden informiert werden müssen und gegebenenfalls ob eine Pressearbeit erforderlich ist.