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Whats App: Eltern haften für Ihre KinderBöses böses WhatsApp

29.06.17Bei facebook, WhatsApp und co. gilt nach Sicht vieler die normative Kraft des Faktischen. Ist das richtig so?

Ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld hat hohe Wogen geschlagen. Doch die Entrüstungen sind nicht berechtigt.

Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind betroffen

Die dahinter stehenden Konzerne, die aus vollkommen anderen Rechtsordnungen kommen und ein grundlegend anderes Verständnis von Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht haben, prallen rechtlich gesehen in Deutschland und Europa auf ein ziemlich anderes Rechtsverständnis. Das versteht aber häufig selbst der gut gebildete EU-Bürger auf der Straße nicht:

Denn wenn so etwas weit verbreitetes wie facebook, WhatsApp und Co einfach „da“ ist und „funktioniert“, dann kann es doch nicht schlecht sein.

Doch, kann es.

Und wir aufgeklärten Bürger sind sogar in der Pflicht, das zu beherzigen und zu berücksichtigen. Auch wenn es den Verlust sehr bequemer, sehr gewohnter und sehr verbreiteter Apps auf unserem Smartphone bedeutet.

Alternativen?

Ja: Gibt es. Deutlich oberhalb des Niveaus vom Takt der Buschtrommeln. Zum Beispiel threema – ein schweizer Anbieter, mittlerweile in den gut unterrichteten Kreisen sehr verbreitet. Und: nach bisheriger Ansicht wohl „SAUBER“.

 

Das Urteil des AG Bad Hersfeld

Doch was sagt uns der Amtsrichter aus Bad Hersfeld? Die Leitsätze:

AG Bad Hersfeld , Urteil vom 20.3.2017- F.111/17 EASO.

 

Begleiten  und Beaufsichtigen

1. Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales 'smartes' Gerät (z.B. Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.

BP: Irgendwie klar, oder? Wir reagieren ja auch etwas sensibel, wenn wir pornografische Bilder, Rassenhetze auf dem PC unserer Sprösslinge entdecken oder Waffen im Kinderkleiderschrank hinten in der Ecke stehen…

Man kann ruhig dumm sein, man muss sich nur....

2. Verfügen die Eltern selbst bislang nicht über hinreichende Kenntnisse von 'smarter' Technik und über die Welt der digitalen Medien, so haben sie sich die erforderlichen Kenntnisse unmittelbar und kontinuierlich anzueignen, um ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können.

BP: Hier gilt wie immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Holen Sie sich Hilfe von außen. Ihre Kids sind trotzdem immer ein Schritt weiter voraus. Gute Wertvermittlung macht Ihnen das Leben aber leichter. Denn ein verständiges Kind macht weniger Mist.

Datentransfer: Sagen Sie nicht, dass sie davon nichts wussten...

3. Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.

Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

BP: Das ist einfach so. Und Sie sind genauso genervt von belästigenden Werbeanrufen und fragen sich: Wo habe die eigentlich meine Nummer her? Bevor Sie sich darüber aufregen: Tun Sie in Ihrem Bereich selbst genug dagegen? Oder wie gehen Sie mit Ihren eigenen Daten und denen Ihrer Freunde eigentlich  um? Schon mal intensiver darüber nachgedacht?

Doch bevor Sie jetzt Ihre Kantinenfeinde abmahnen wollen: Wer im Glashaus sitzt, sollte seine Steine streicheln.

 

Eltern haften für Ihre Kinder, auch im bösen Netz

4. Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst "WhatsApp", trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen. 

BP: Eltern haften für ihre Kinder. Und Eltern sind originär zuständig. Warum sollte das im Netz anders sein?

 

Das Urteil ist daher sicherlich gut, sich einmal mit dem eigenen Medienverhalten und dessen Konsequenzen zu beschäftigen.

 

Nähere Info zu dem Urteil: Volltext: http://typo3/http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7860914

 

 

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