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Irreführung wegen überholter likesBewertungen bei Wechsel des Franchisepartners
02.08.18Was passiert mit likes und Bewertungen, wenn der Betreiber eines Franchiseunternehmens den Franchisepartner wechselt?
Wechsel von einem Franchisesystem zum anderen
Hierzu hat jetzt das OLG Frankfurt entschieden. Bei der Änderung eines Unternehmens (z.B. beim Wechsel eines Restaurants von einem Franchise-System zu einem anderen) kann danach grundsätzlich die Weiterverwendung von Bewertungen und sog. Likes des vorherigen Unternehmens zu Werbezwecken irreführend sein.
Im entschiedenen Fall erweckte die Beklagte, die nunmehr dem „X-Konzept“ angehöre, bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Fehlvorstellung, dass die vorhandenen Bewertungen und Likes für die unter dem „X-Konzept“ erbrachten Gastronomiedienstleistungen abgegeben worden seien. Tatsächlich bezogen diese sich aber auf das frühere Y-Konzept.
Neue Facebook-Seite zumutbar
Der Franchisebetreiber sei es zumutbar, ohne großen Aufwand durch die Nutzung einer neuen Facebook-Seite die damit begründete Irreführungsgefahr auszuräumen.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17
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