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Kein vorläufiges InsolvenzverfahrenBavaria Insolvenz
01.06.18Ende April erreichte die Schocknachricht die Wassersportgemeinde: Bavaria Yachtbau GmbH wäre insolvent. Nicht ganz, wie wir herausfanden.
Dabei wurde der bundesweit agierende Insolvenzverwalter Brinkmann, selbst Segler, bereits als Insolvenzverwalter genannt und weiter Zusammenhänge dargestellt, die auf ein bereits laufendes Insolvenzverfahren hindeuten.
Wir beraten wirtschaftlich Beteiligte an der vermeintlichen "Bavaria Insolvenz". In Vorbereitung unserer rechtlichen Einschätzung haben wir die Pressestimmen verifiziert und eine weniger pauschale Lage vorgefunden. Gegenüber ursprünglichen Presseberichterstattungen wurden redaktionelle Beiträge qualitativer Medien mittlerweile überarbeitet.
Bei der Vorbereitung unserer rechtlichen Einschätzung haben wir herausgefunden, daß es bislang nur ein vorläufiges Insolvenzverfahren der "Bavaria Management Services GmbH" in Giebelstadt gibt. Das Verfahren wird beim Insolvenzgericht Würzburg und IN 222/ 18 geführt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl aus Würzburg bestellt.
Ein Verfahren gegenüber der Bavaria Yachtbau GmbH ist bislang nicht eröffnet worden; nicht einmal ein vorläufiges. Nach Auskunft des Insolvenzgerichts Würzburg liegt dort lediglich ein Eigenantrag vor. Über diesen wird plangemäß nicht vor dem 30.06.2018 entschieden.
Das dürfte das Zeitfenster sein, in dem die Gesellschafter des Unternehmens - wohl mit Unterstützung des als Insolvenzverwalter bekannten Rechtsanwalts Brinkmann neue Investoren finden wollen.
Wie man die nach aussen kommunizierten Vorgänge bei Bavaria auch immer deuten möchte: Insolvenzrechtliche Sonderkündigungsrechte stehen der Bavaria Yachtbau GmbH gegenwärtig jedenfalls nicht zur Verfügung. Hysterie ist insofern einerseits fehl am Platz, eine rechtlich fundierte Beurteilung der jeweiligen Geschäftsbeziehung ist trotzdem dringend zu raten. Das gilt nicht nur für Lieferanten und Kunden, sondern auch für Arbeitnehmer.
BRINK & PARTNER vereint mit dem "Yacht & Recht"-Dezernat und den beiden Fachanwälten für Insolvenzrecht Stintzing und Müller-Heeg insolvenzrechtliche und bootsbauliche Kompetenz für eine Beratung in solchen -weiterhin prekären- Situationen.