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b2b Internetangebote

08.03.17Achtung bei Internetangeboten ausschliesslich an Gewerbetreibende

Solche Angebote sind zwar aus Gründen der Privatautonomie zulässig. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm erfordert die Beschränkung des Internet-Angebots auf Gewerbetreibende aber einen deutlichen Hinweis an geeigneter Stelle. Auch das Anfordern einer Bestätigung der gewerblichen Nutzung muss hinreichend klar und hervorgehoben zum Ausdruck gebracht werden.

Eine blosse Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen reicht insofern nicht.

OLG Hamm, Urteil v. 16.11.2016 - I-12 U 52/16

Entscheidung zu anwaltlich interessanten Fällen im Wettbewerbsrecht.

Ansprechpartner: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz (einschliesslich Wettbewerbsrecht) Jochen-P. Kunze