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Abmahnwelle zur Online-Streitbeilegung und Datenschutzhinweisen
11.11.16Derzeit rollte eine Abmahnwelle von Rechtsanwalt Näbig aus Berlin über Deutschland
Im Internet häufen sich die Hinweise von Anwaltskollegen zu einer erneuten hohen Abmahnaktivität des Rechtsanwalts Näbig gegenüber -derzeit- Maklern. Er nimmt für sich in Anspruch, die Interessen des Berliner Maklers Thoralf Klabunde zu vertreten. Wir sind ebenfalls mit der Rechtsverteidigung hiergegen befasst.
Treffen kann eine solche Abmahnung indes nicht nur Makler, sondern jeden Gewerbetreibenden, der über das Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet bzw. über seine Webseite mit potenziellen Kunden in Kontakt tritt und persönliche Daten austauscht.
Es ist daher wichtig, seine eigene Webpräsenz daraufhin zu überprüfen, ob diese rechtskonform ist und im Zweifel schnell für eine Anpassung zu sorgen. Die uns vorliegende Abmahnung soll nach den Wunschvorstellungen des Anwalts Näbig eine Abrechnung auf der Basis eines Streitwerts von 17.000 € ermöglichen. In eine solche Lage sollte man nicht ohne Not kommen. Daher:
- Prüfen Sie Ihre Website im Hinblick auf Informationen und Verlinkung zur Online-Streitbeilegung auf Aktualität. Ist hier seit einem dreivierteljahr nichts geschehen, wird es Zeit!
- Prüfen Sie Ihre Datenschutzhinweise auf Aktualität. Überlegen Sie dabei insbesondere, mit welchen sozialen Medien sie vernetzt sind und Austausch persönlicher Daten vornehmen.
- Wenn es zu spät ist: Unterschreiben Sie -das gilt für alle Abmahnungen, die Sie erhalten- nie gedankenlos eine von einem gegnerischen Anwalt bereit gestellte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
- Zahlen Sie nicht gedankenlos, was gefordert wird.
Eine anwaltliche Beratung macht in diesen Fällen zumeist Sinn.
siehe hierzu auch:
Entscheidung zu anwaltlich interessanten Fällen im Wettbewerbsrecht.
Ansprechpartner: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz (einschliesslich Wettbewerbsrecht) Jochen-P. Kunze