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Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Sollten im Rahmen des Versicherungsverhältnisses Schwierigkeiten auftreten, stehen wir Ihnen zur Seite, egal ob als Versicherungsnehmer, Makler, Vermittler oder Geschädigter.

Hinweise zu einzelnen Versicherungsarten finden Sie hier, die Aufzählung ist nicht abschließend:

Kraftfahrtversicherung

Die Kfz-Versicherung ist die praktisch relevanteste Versicherung. Sie existiert als Vollkasko-, Teilkasko- und reine Haftpflichtversicherung.

Häufige Problemfelder sind

  • Vorläufige Deckung und rückwirkender Wegfall des Versicherungsschutzes
  • Prämienverzug und Wegfall des Deckungsschutzes
  • Verletzung von Obliegenheiten (Anzeige- und Auskunftspflichten, vertragswidrige Verwendung des Kfz, Schwarzfahrten, Trunkenheit am Steuer) und deren Folgen
  • Grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • Diebstahl, Naturgewalten, Brand
  • Wildunfall
  • Glasbruch
  • Quotenvorrecht

Hausratversicherung

Nach der Kfz-Haftpflicht ist Hausratversicherung die zweithäufigste Versicherung. Versichert ist der Hausrat, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Versicherte Gefahren sind u.a. Brand, Blitzschlag, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm- sowie Hagelschäden.

Versichert sind auch Kosten wie Aufräumkosten, Schlossänderungskosten und Hotelkosten.

Hauptproblemfeld: Beweisführung - Der Versicherungsnehmer ist für die Tatsache, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, beweispflichtig. Allerdings braucht er nur das äußere Bild zu beweisen, der auf einen Schadensfall schließen lässt, es sei denn, er macht widersprüchliche Angaben.

Beweispflicht besteht auch im Hinblick auf die Höhe des Schadens, allerdings gelten auch hier Beweiserleichterungen.

Holt der Versicherer ein Gutachten ein, ist er verpflichtet, dieses dem Versicherten zur Verfügung zu stellen.

 

Wohngebäudeversicherung

Wie der Name schon sagt, ist das Wohngebäude versichert. Versichert ist aber auch Zubehör, was oft Abgrenzungsschwierigkeiten bereitet, wie etwa bei Einbauküchen, Gartenmauern oder Leitungen.

Die versicherten Gefahren sind identisch wie die bei der Hausratversicherung.

Probleme bereitet oft der Versicherungswert, etwa bei der sogenannten Unterversicherung. Man unterscheidet grundsätzlich gleitenden Neuwert, Neuwert, Zeitwert und gemeinen Wert.

Ersetzt werden auch Aufräumkosten und Mietausfall.

Feuerversicherung und Einbruchdiebstahlversicherung

Die ältesten Versicherungen. Hier gelten keine Besonderheiten, die nicht oben bereits ausgeführt wurden.

 

(Privat-)Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt nicht eigene, sondern fremde Ansprüche, für die der Versicherte eintrittspflichtig ist.

WICHTIG: Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung besteht kein Anspruch des Geschädigten gegen die Versicherung direkt.

Praktisch bedeutsam sind insbesondere die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Versicherungsfalles. Bei Verletzung droht nämlich der Verlust des Versicherungsschutzes, jedenfalls quotal.

Obliegenheiten sind:

  • Anzeigepflicht - Der Versicherungsfall muss „unverzüglich“ gemeldet werden.
  • Schadenminderungspflicht - Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
  • Auskunftspflicht
  • Prozessführungsbefugnis - Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer die Führung des Prozesses zu überlassen.

Es bestehen allerdings selbst bei objektivem Verstoß gegen obige Punkte oftmals erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.

 

Rechtsschutzversicherung

Anwalts Liebling, jedenfalls wenn die Versicherung den Eintritt eines Versicherungsfalles bejaht, also eine Deckungszusage erteilt.

Der Versicherungsschutz hängt maßgeblich von der Art der abgeschlossenen Versicherung ab.

Streitpunkt ist häufig, wann der Versicherungsfall eintritt. Eine vorsorgliche Beratung oder Tätigkeit ist grundsätzlich nicht versichert. Je nach Rechtsgebiet kann der Eintritt des Versicherungsfalles früher oder später liegen. Beispiel: Im Schadenersatzrecht ist der Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden kausal verursacht wurde. Im Arbeitsrecht ist bereits die Androhung einer Kündigung als Versicherungsfall zu sehen.

Bei Streitigkeiten führt oft ein Schiedsverfahren vor dem Ombudsmann zu einem vertretbaren Ergebnis.

 

Lebensversicherung/Unfallversicherung

Bei Lebens- und Unfallversicherung handelt es sich nicht um Sach-, sondern um Personenversicherungen.

Die Unfallversicherung schützt vor allem gegen Invalidität, gewährt aber auch Übergangsleistungen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld etc.

Hauptprobleme in der Praxis sind die Bestimmung des Invaliditätsgrades, die auf Grundlage ärztlicher Feststellungen erfolgt, sowie die Frage, ob ein Unfall vorlag oder nicht.

Wichtig sind auch einzuhaltende Fristen: So muss innerhalb von 15 Monaten die Invalidität ärztlich festgestellt sein.

Neuigkeiten Versicherungsrecht – Flensburg:

Unternehmerischer Erfolg ist heute nicht mehr allein eine Frage von Einsatz und Kompetenz. Die Globalisierung der Märkte, steigender Kostendruck und ein immer unübersichtliches Regelungsgefüge machen es erforderlich, ununterbrochen sein eigenes Tun zu hinterfragen. 

Überblick gewinnen, Chancen und Risiken gleichermaßen erkennen und aufgrund dieser Erkenntnisse die optimale Zielvorgabe für das eigene Handeln zu definieren; das ist der Königsweg zur Erreichung und Erhaltung unternehmerischen Erfolgs.