Prozess- und ergebnisorientierte RechtsberatungUnsere Rechtsgebiete:

Bau- und Architektenrecht

Im Rahmen des privaten Baurechts helfen wir Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen für Generalunternehmer, Projektunternehmer und Fremdfinanzierer. Wir bieten eine umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Bauunternehmen, Bauträgern und Bauherren bei der Bauplanung einschließlich der Erschließung, Bauausführung und Abrechnung an. Auch die Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Haftungs- und Honorarfragen gehören zu unseren Tätigkeiten.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen sowie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzforderungen. Eine umfassende prozesstaktische Beratung ist selbstverständlich. Hierzu gehört beispielsweise die Sicherung von Beweismitteln durch die Einschaltung von Sachverständigen. Im Bereich des öffentlichen Baurechts helfen wir Ihnen bei der Verfahrensbegleitung für Bau- und Betriebsgenehmigungen und Bauvoranfragen.

Neuigkeiten Bau- und Architektenrecht – Flensburg:

Unternehmerischer Erfolg ist heute nicht mehr allein eine Frage von Einsatz und Kompetenz. Die Globalisierung der Märkte, steigender Kostendruck und ein immer unübersichtliches Regelungsgefüge machen es erforderlich, ununterbrochen sein eigenes Tun zu hinterfragen. 

Überblick gewinnen, Chancen und Risiken gleichermaßen erkennen und aufgrund dieser Erkenntnisse die optimale Zielvorgabe für das eigene Handeln zu definieren; das ist der Königsweg zur Erreichung und Erhaltung unternehmerischen Erfolgs.