BRINK & PARTNERNotarielle Tätigkeiten

Familienrecht

Auch zahlreiche Vorgänge im Bereich des Familienrechts unterliegen einer Beurkundungspflicht. Auch hier sorgen Notare und Notarinnen für Beratung und Betreuung der Beteiligten.

Wenden Sie sich daher insbesondere an uns in folgenden Fällen:

  • Eheverträge im Zusammenhang mit einer Eheschließung oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Güterstand / Güterstandwechsel
  • Sorgerechtserklärungen
  • Adoptionsanträge

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