BRINK & PARTNERNotarielle Tätigkeiten

Erbrecht und Vorsorge

Auch die rechtzeitige persönliche Vorsorge für das Alter und für den Fall einer Erkrankung, die es dem Betroffenen nicht mehr ermöglicht, seinen eigenen Willen zu bilden bzw. für sich selbst tätig zu werden, gehört zum Tätigkeitsbereich eines Notars bzw. einer Notarin. Für diese Fälle kann mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung Vorsorge getroffen werden.

Notare und Notarinnen helfen, erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, entwerfen Regelungen und beurkunden sie als Testament oder Erbvertrag. Notariell beurkundete Testamente oder Erbverträge haben regelmäßig einen höheren Beweiswert als privatschriftliche Testamente.

Durch Beurkundung und klare Regelungen erübrigt sich später auch die Erteilung eines Erbscheins. Es werden Streitigkeiten vermieden und Zeit und Kosten gespart.

Die Gestaltung letztwilliger Verfügungen orientiert sich immer an der persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Beteiligten und kann auch die Unternehmensnachfolge regeln.

Wenden Sie sich daher insbesondere an uns in folgenden Fällen:

  • Testamentserrichtung
  • Erbvertrag
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Regelungen der Erbfolge im Unternehmen oder privat
  • Erbscheinanträge, Erbteilübertragungen, Erbauseinandersetzungen und Erbausschlagungen
  • Errichtung von Stiftungen

Neuigkeiten Erbrecht und Vorsorge – Flensburg:

Alle Neuigkeiten