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Regulierung von Verkehrsunfällen mit dänischer BeteiligungVerkehrsunfall in Dänemark und im EU-Ausland

08.06.17Es hält sich hier im Norden ja hartnäckig das Gerücht, Dänen könnten nicht Autofahren. Gleiches sagt man im Westen von den Holländern, im Osten von den Polen und in Dänemark von den Deutschen.

Und da also alle nicht Autofahren können, passieren hin und wieder Unfälle.

 

Die Schadenabwicklung mit Auslandsberührung gilt als kompliziert, ist sie aber nicht, jedenfalls dann nicht, wenn der Unfall in Deutschland stattfand.

1.            Unfall in Deutschland mit dänischem Fahrzeug

 

Hier gelten prinzipiell keine Besonderheiten: Die Regulierung erfolgt nach deutschem Recht. Bei der Regulierung ist das Grüne-Karte-System ein Segen. Der Verein Grüne Karte e.V. managt durch sog. Korrespondenten, meist große deutsche Versicherer, die Regulierung für die dänische Versicherung des Unfallgegners, so dass nicht einmal Sprachbarrieren bestehen. Muss geklagt werden, kann dies vor einem deutschen Gericht geschehen. Prozessuale Besonderheiten kennt der versierte Verkehrsanwalt. Zu ersetzen sind die in Deutschland üblichen Schadenspositionen.

2.            Unfall in Dänemark mit dänischem Fahrzeug

Diese Konstellation ist nicht ganz so einfach: Bei einem Unfall in Dänemark gilt nämlich dänisches Recht. Zwar kann auch in Deutschland geklagt werden. Der deutsche Richter muss dann aber dänische Gesetze anwenden. Weil er die meist gar nicht kennt, ist ein Rechtsgutachten erforderlich. Zudem muss der gerichtliche Schriftverkehr übersetzt werden. Dies alles ist langwierig und mühsam. Weitere Schwierigkeit ist, dass das dänische Recht viele Schadenspositionen nicht kennt, die nach deutschem Recht selbstverständlich ersetzt werden. So wird eine Wertminderung am Fahrzeug nur in seltenen Ausnahmefällen erstattet, gleiches gilt für außergerichtliche Anwaltskosten. Nutzungsausfallentschädigung wird nach dänischem Recht gar nicht gezahlt.

 

Fazit: Zwar gelten einige Besonderheiten, gerade aber der Unfall mit einem dänischen Fahrzeug auf deutschem Boden ist gar nicht so kompliziert zu regulieren wie allgemein vermutet. Komplizierter ist der Unfall in Dänemark. Mit etwas mehr Geduld und einem guten Anwalt kommen Sie aber auch dort an Schadenersatz.

Obige Grundsätze gelten übrigens für ganz Europa. Nur die ersatzfähigen Schadenspositionen unterscheiden sich von Land zu Land.

 

Sie haben Fragen zum Thema Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Schadenregulierung, Unfall im Ausland, Personenschadenregulierung u.ä.? Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei BRINK & PARTNER, Flensburg zu allen Themen im Bereich Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Sebastian Baur.

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