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Anpassung der Datenschutzhinweise erforderlich

20.10.16Der EuGH hat entschieden, dass auch dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind und damit auch für sie die strengen Vorgaben des Datenschutzes gelten

Nach dem Urteil vom 19. Okt. 2016 (C-582/14) haben die EuGH-Richter zwei Fragen des Bundesgerichtshofes zur Auslegung des Europäischen Datenschutz-Rechts beantwortet.

Das Urteil wird weitreichende Folgen für die Betreiber von Internetseiten haben, da künftig für die bislang übliche Speicherung von Besucherdaten durch die Zugangs-Anbieter die Datenschutz-Vorschriften gelten. Betreiber benötigen nach dem Urteil für die Speicherung von Daten immer die Erlaubnis des jeweiligen Besuchers.